Für die Ergotherapie benötigen Sie eine ärztliche Verordnung von Ihrem Hausarzt oder Facharzt. Darauf muss die Dauer und die Anzahl der vorgesehenen Therapieeinheiten vermerkt sein (z.B. 10x45 Minuten Ergotherapie). Sollte ein Hausbesuch notwendig sein, muss dieser ebenfalls auf der Verordnung vermerkt sein. Je nach Krankenkassa kann es sein, dass Sie die Ergotherapie vor Beginn bewilligen lassen müssen. Bei der ÖGK und der BVAEB ist die Ergotherapie derzeit bewilligungsfrei.
Nehmen Sie bitte zum ersten Termin die Verordnung, falls vorhanden die Bewilligung und Ihre aktuellen Befunde mit.
Nach Abschluss der Therapie können Sie die Honorarnote mit der Verordnung bei Ihrer Krankenkassa einreichen, um einen Teilbetrag der Kosten rückerstattet zu bekommen.
ET 30 | ET 45 | ET 60 | HB | |
ÖGK | 27,24€ | 40,85€ | 54,47€ | 27,24€ |
BVAEB | 26,44€ | 39,64€ | 52,88€ | 19,32€ |
SVS | 25,88€ | 38,82€ | 51,76€ | 18,46€ |
KFA | 26,25 € | 52,49 € | 26,25 € |
Hausbesuche sind je nach Kapazität im 18. und 19. Bezirk möglich. Der Hausbesuch muss auf Ihrer Verordnung zusätzlich vermerkt werden, damit die Krankenkassa den Betrag rückerstattet (z.B. 10x Ergotherapie 60 Minuten + Hausbesuch).
Die Termine für die Therapie werden ausschließlich für Sie reserviert. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie ihn bitte so früh wie möglich ab. Nur so können ausgefallene Termine an andere Personen vergeben und dadurch längere Wartezeiten vermieden werden. Ich bitte um Verständnis, dass Termine in Rechnung gestellt werden, wenn Sie nicht spätestens 24h vorher abgesagt werden.